StartDie Europäische Bürgerinitiative - mehr Demokratie nach Lissabon

Die Europäische Bürgerinitiative - mehr Demokratie nach Lissabon

Der Vertrag von Lissabon hat nicht nur die Kompetenzen des Europäischen Parlaments gestärkt, sondern auch ein neues, direktdemokratisches Instrument geschaffen - die Europäische Bürgerinitiative (EBI). Die Europäische Bürgerinitiative ist damit eine der bedeutendsten Neuerungen des Lissabonner Vertrags, das die Demokratie in Europa entscheidend stärkt. Die Bürgerinnen und Bürger werden damit erstmalig direkt in den europäischen Rechtsetzungsprozess eingebunden, indem sie unmittelbar Einfluss auf die Politikgestaltung der Europäischen Union nehmen können.

1 Million Stimmen für ein europaweites Anliegen

Mit einer Million Unterschriften können Unionsbürger die Europäische Kommission künftig dazu auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse eine Gesetzesinitiative vorzulegen, zu dem es nach Ansicht der Initiatoren Handlungsbedarf gibt. Die Kommission kann dann auf der Grundlage der Bürgerinitiative einen Vorschlag für eine europäische Gesetzgebung vorlegen. Ziel ist es, politische Debatten auf europäischer Ebene zu fördern, die europäischen Organe und Bürger zusammenzubringen und somit europäische Poltikprozesse demokratischer zu gestalten.

Da der EU-Vertrag zunächst ausschließlich grundlegende Bestimmungen regelt, hat die Europäische Kommission am 31. März 2010 den Entwurf für eine Verordnung zu den Voraussetzungen und der Durchführung der Europäischen Bürgerinitiative vorgelegt. Dieser stellt hohe Anforderungen an eine EBI. So muss eine Initiative von mindestens einer Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens einem Drittel der Mitgliedsstaaten unterstützt werden. Das bedeutet, dass die Unterschriften aus mindestens 9 von derzeit 27 EU-Mitgliedsstaaten kommen müssen. In jedem dieser Staaten ist eine Mindestanzahl an Unterstützungsbekundungen vorgesehen, die proportional zu der Bevölkerung jedes Mitgliedstaates ist. Für Deutschland würde so die Anzahl der notwendigen Stimmen bei 72.000 liegen.

Unbürokratische und transparente Ausgestaltung

Der Kommissionsvorschlag ist allerdings erst der Anfang des Gesetzgebungsprozesses. Das Europäische Parlament und der Ministerrat müssen noch ausstehende Fragen, wie die Verpflichtung zum Handeln seitens der Kommission, wie auch die Beteiligungsformen klären. Derzeit befasst sich der konstitutionelle Ausschuss des Europäischen Parlaments (AFCO) intensiv mit dem Vorschlag der Kommission. Dabei ist es wichtig, die Hürden für ein europäisches Bürgerbegehren so niedrig wie möglich zu halten. Deshalb sollte die Mindestanzahl auf ein Viertel aller EU-Staaten herabgesetzt werden, damit die Möglichkeit einer Bürgerinitiative erleichtert wird. Gleichzeitig ist so nach wie vor sichergestellt, dass ausschließlich Initiativen eingereicht werden, die europaweite Anliegen betreffen.

Darüber hinaus ist es vor allem wichtig, einen unkomplizierten Zugang zur Beteiligung an einer europäischen Bürgerinitiative zu schaffen. Daher muss für die Sammlung der Unterschriften neben der klassischen Papierform auch die Online-Beteiligung möglich sein. Hierdurch kann es gelingen, vor allem die jüngere Generation zu gewinnen, sich auf einfachere Weise für europäische Themen einzusetzen. Hierfür ist es ausreichend, wenn Bürger nur ihren Namen, Adresse sowie Geburtsdatum angeben, um das Verfahren möglichst unbürokratisch zu gestalten. Der Schutz von personenbezogenen Daten muss dabei selbstverständlich durch eine sichere Software gewährleistet sein. Außerdem werden die Organisatoren dazu verpflichtet, klar und transparent zu erklären, wer die Bürgerinitiative finanziert. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird das neue Instrument der Europäischen Bürgerinitiative die Demokratie in Europa eindeutig stärken.

Aktueller Zeitplan:

30.11.2010  Abstimmung im AFCO
13.12.2010  Abstimmung im Plenum

Wenn auch der Rat anschließend eine zügige Entscheidung trifft, kann die Verordnung zur Europäischen Bürgerinitiative noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Verfügbare Downloads Format Größe
Arbeitsdokument des Ausschusses für konstitutionelle Fragen PDF 131 KB
Berichtsentwurf des Ausschusses für konstitutionelle Fragen PDF 302 KB

 

 
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